Vergünstigungen
Als Inhaberin oder Inhaber der Ehrenamtskarte können Sie alle angebotenen Vergünstigungen in den teilnehmenden Kreisen und Städten nutzen.
... in LEVERKUSEN
Die Stadtverwaltung hat die städtischen Bereiche und Gesellschaften und auch die ansässigen Werbegemeinschaften und Unternehmen kontaktiert.
Als erste Vergünstigungspartner konnten beispielsweise folgende Unternehmen/Gesellschaften gewonnen werden:

Aktionsgemeinschaft Opladen
Ehrenamtskarteninhaber erhalten die gleichen Vergünstigungen wie Inhaber der AGO-Card

Bellandris Selbach - Mein Gartencenter
4 % Rabatt auf das Warensortiment

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)
Vergünstigtes Energiesparpaket für Karteninhaber

expert Wallraff
10 % Rabatt auf das gesamte Sortiment, sowie 5 % Rabatt auf bereits reduzierte Artikel

JOB Service Leverkusen
Verlosung von 20 Minigolf-Eintrittskarten pro Saison unter den Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte NRW aus Leverkusen

Förderverein Naturgut Ophoven
Reduzierter Eintritt in die EnergieStadt – Kinder- und Jugendmuseum

Sportpark Leverkusen
Vergünstigter Eintritt ins Hallen- und Freibad Talstraße (bis zu dessen Fertigstellung ins Hallenbad Opladen)

Stadt Leverkusen, Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
Bereitstellung eines Ticketkontingents für Ehrenamtskarteninhaber für besondere Veranstaltungen (z.B. Eröffnung Rathausgalerie)

Stadt Leverkusen, Planen, Bauen und Wirtschaft, Fachbereich Kataster und Vermessung
Einmalige kostenfreie Abgabe der gedruckten Amtlichen Stadtkarte inklusive Beiheft an die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW

Vergölst GmbH, Reifen und Autoservice
5 % Rabatt gegen Vorlage der Karte

Yogavilla Schlebusch
2 kostenlose Yogastunden

Darüber hinaus wollen sich u. a. sowohl die Werbegemeinschaft City Leverkusen e.V., die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch e.V., KulturStadt Leverkusen, der Neulandpark und der CHEMPARK beteiligen. Dort werden die möglichen Vergünstigungen noch zwischen der Stadtverwaltung und den Partnern abgestimmt.

Mit den einzelnen Vergünstigungspartnern wird nach der Maßgabe des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eine verbindliche Vereinbarung getroffen. Beteiligte Unternehmen werden mittels eines landesweit eingeführten Aufklebers für Außenstehende kenntlich markiert.
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